
Was sich beim Elterngeld am 1. April ändert
n-tv
Tausende Paare in Deutschland gehen künftig beim Elterngeld leer aus. Warum ist das so? Und was hat es mit der sogenannten Väterauszeit auf sich, die die Bundesregierung den Familien im Land versprochen hat? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Was genau ändert sich ab 1. April beim Elterngeld?
Die Bundesregierung sieht sich gezwungen, wegen der schwierigen Haushaltslage an allen Ecken und Enden zu sparen - auch beim Elterngeld, dem größten Finanzposten im Haushalt des Familienministeriums. Für Geburten ab dem 1. April dieses Jahres ändert sich daher die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld. Paare haben ab dann nur noch bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro einen Elterngeldanspruch.
Ab 1. April 2025 wird es dann noch strikter: Dann sinkt die Schwelle auf 175.000 Euro. Das heißt, Eltern, die diesen Betrag überschreiten, haben dann auch keinen Anspruch mehr. Bislang ist der Anspruch deutlich großzügiger gefasst: Kein Elterngeld erhalten bisher nur Paare ab einer Einkommens-Obergrenze von 300.000 Euro. Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Brutto-Einkommen abzüglich der Werbungskosten, sonstigen Aufwendungen und der Freibeträge. Es ist also immer niedriger als das Brutto-Einkommen.
