
Wagenknecht sieht neue Beweise für Zählfehler bei der Bundestagswahl
n-tv
Das BSW hat die angekündigte Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Im Anhang: acht eidesstattliche Versicherungen, die systematische Fehler belegen sollen.
Das BSW hat die angekündigte Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Im Anhang: acht eidesstattliche Versicherungen, die systematische Fehler belegen sollen.
In seinem Kampf um die Neuauszählung der Bundestagswahl verweist das BSW auf neue Belege für mutmaßliche Fehler. Dabei handele es sich um die Aussagen von acht Wahlberechtigten. Sie alle versichern, dass sie das BSW in Wahllokalen gewählt hätten, in denen nach der Auszählung jeweils null Stimmen für die Partei ausgewiesen wurden. Gleichzeitig habe genau dort die Kleinstpartei Bündnis Deutschland (BD) "extremst überdurchschnittliche Ergebnisse" erzielt.
So steht es in der Wahlprüfungsbeschwerde, die das BSW am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat. Der 177-seitige Schriftsatz, in dem unter anderen Parteigründerin Sahra Wagenknecht als Klägerin genannt wird, liegt dem "Stern" vor. Die acht eidesstattlichen Versicherungen der Wählerinnen und Wähler finden sich im Anhang.
"Es handelt sich hier um nachweislich falsche Ergebnisse, die darüber hinaus ganz klar auf strukturelle Fehler bei der Auszählung zulasten des BSW hinweisen", sagte Parteichefin Amira Mohamed Ali dem "Stern" mit Verweis auf die neuen Zeugen. Ihre Schlussfolgerung: "Wir wissen damit, dass das amtliche Endergebnis falsch ist."
In der Klageschrift versuchen die Vertreter des BSW - der Staatsrechtler Christoph Degenhart und der Rechtsanwalt Uwe Lipinski - zu beweisen, dass die Partei bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 den Einzug ins Parlament mit großer Wahrscheinlichkeit zu Unrecht verpasste. Laut Endergebnis kam das BSW damals mit 2.473.000 Stimmen auf einen Anteil von 4,981 Prozent. Zur Fünf-Prozent-Hürde fehlten damit nur 9529 Stimmen.













