
Justizsenatorin kritisiert Bewerberauswahl nach Herkunft
n-tv
Die Berliner Verwaltung soll bunter und vielfältiger sein. Dafür wurde das Partizipationsgesetz 2021 neu gefasst. Schon damals gab es Bedenken. Die werden nun bestätigt.
Die Berliner Verwaltung soll bunter und vielfältiger sein. Dafür wurde das Partizipationsgesetz 2021 neu gefasst. Schon damals gab es Bedenken. Die werden nun bestätigt.
Berlin (dpa/bb) - Justizsenatorin Felor Badenberg hat Bedenken gegen die Berliner Praxis, Bewerber mit Migrationshintergrund für Stellen im Landesdienst zu bevorzugen. Mehr als vier Jahre nach der Neufassung des sogenannten Partizipationsgesetzes ließ die CDU-Politikerin die Regelung überprüfen. Ergebnis: Sowohl Juristen ihres Ressorts als auch externe Experten halten diese für verfassungswidrig, wie die Justizverwaltung mitteilte. Zuvor berichteten "Spiegel" und "Tagesspiegel".
Ziel des Partizipationsgesetzes ist es, den Anteil der "Menschen mit Migrationsgeschichte" in den Behörden zu erhöhen. Dafür ist unter anderem eine gezielte Ansprache von potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund vorgesehen. Bei der Stellenbesetzung sollen diese "in besonderem Maße" berücksichtigt werden. Bei Bewerbungsgesprächen soll der Anteil eingeladener Personen mit Migrationshintergrund dem Anteil an der Berliner Bevölkerung – aktuell 40 Prozent – entsprechen.
Bei der Staatsanwaltschaft führte dies nach den Untersuchungen bei der Bewerbung zu Benachteiligung von Menschen ohne Migrationshintergrund. So war es möglich, dass Bewerber ohne Migrationshintergrund nicht eingeladen wurden, obwohl sie bessere Examensnoten vorweisen konnten als die Konkurrenten.
Laut Justizverwaltung ließ Badenberg die Regelung im Oktober 2025 "nach erstmaligen Bekanntwerden von Ungereimtheiten bei der Einstellungspraxis" überprüfen. Nach dpa-Informationen soll sich ein Bewerber beschwert haben.













