
Vier Städte legen Berufung gegen Grundsteuer-Urteile ein
n-tv
Dürfen NRW-Kommunen das Gewerbe bei der Grundsteuer stärker belasten als Wohngrundstücke? Nach einer ersten Gerichtsentscheidung ist das rechtswidrig. Der Streit geht nun in die nächste Runde.
Dürfen NRW-Kommunen das Gewerbe bei der Grundsteuer stärker belasten als Wohngrundstücke? Nach einer ersten Gerichtsentscheidung ist das rechtswidrig. Der Streit geht nun in die nächste Runde.
Münster (dpa/lnw) - Vier Ruhrgebietsstädte haben gegen Urteile zur Grundsteuer-Erhebung Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eingelegt. Gegen alle vier Urteile des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen seien Berufungen der Städte Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen und Essen eingegangen, teilte eine OVG-Sprecherin mit.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte Anfang Dezember geurteilt, dass NRW-Kommunen von Gewerbebetrieben keine höheren Grundsteuer-Hebesätze verlangen dürfen als von Wohngrundeigentümern. Für die steuerliche Ungleichbehandlung gebe es keinen sachlichen Grund.
Vier Gewerbebetriebe aus Essen, Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen hatten zuvor gegen ihre Grundsteuerbescheide geklagt. Es war das erste Verfahren nach der Neuregelung der Grundsteuer, bei der das Land NRW den Kommunen unterschiedliche Hebesätze erlaubt hatte. Damit soll unter anderem ein übermäßiger Anstieg der Wohnkosten verhindert werden.
Die Unterschiede sind erheblich: So beträgt der Grundsteuer-Hebesatz für Gewerbegrundstücke in Dortmund 1.245 Prozent, für Wohngrundstücke mit 625 nur rund die Hälfte. Ähnlich sieht es in Essen (1.290 zu 655), Bochum (1.190 zu 715) und Gelsenkirchen (1.397 zu 696) aus.













