Versuchter Mord im Wald bei Rödermark: Mann gesteht Stein-Attacke
Frankfurter Rundschau
Vor dem Landgericht Darmstadt hat der Prozess gegen einen Mann aus Dietzenbach begonnen. Der 55-Jährige soll versucht haben, auf der Thomashüttenschneise - einem Radweg im Wald zwischen Eppertshausen und Rödermark-Urberach - seine Frau mit einem Stein zu erschlagen. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt sucht indes weiterhin nach Zeugen.
Ein 55-jähriger Industriekaufmann aus Dietzenbach hat zum Auftakt eines Prozesses vor dem Darmstädter Landgericht gestanden, während einer Fahrradtour am Karsamstag vorigen Jahres seine drei Jahre jüngere Frau mit einem knapp ein Kilogramm schweren Stein gegen den Kopf geschlagen und sie dabei schwer verletzt zu haben.
Die Frau erlitt durch die Gewalteinwirkung fünf Platzwunden am Kopf, mehrere Knochenbrüche an den Armen sowie eine Hirnblutung, die nach Aussage eines Unfallchirurgen zum Tod der zweifachen Mutter hätten führen können. Die Platzwunden am Kopf seien teilweise so tief gewesen, dass der Schädelknochen zu sehen gewesen sei, berichtete der Arzt am Montag dem Schwurgericht.
Der Angeklagte ließ zum Prozessauftakt vor der 11. Großen Strafkammer des Landgerichts über seine beiden Verteidigerinnen eine Einlassung zur Tat am 3. April vorigen Jahres verlesen. Er selbst, den seine Frau als dem Anschein nach frommen Katholiken beschrieb, sagte zu Beginn der Verhandlung, er bereue die Tat zutiefst. Sie tue ihm leid, und er würde sie „gerne rückgängig machen“.
Der 55-Jährige gab zu, auf einem Radweg im Wald zwischen dem Gutshof Thomashütte bei Eppertshausen und Rödermark-Urberach, der Thomashüttenschneise, an jenem Samstag vor Ostern seine Gattin mit dem in einer Tüte verstauten, etwa mangogroßen Stein von hinten gegen den Kopf geschlagen zu haben. Nachdem die Frau von ihrem Rad auf den Weg gestürzt sei, habe er mit dem etwa zehn mal zehn Zentimeter großen Stein weitere drei bis vier Mal auf sie eingeschlagen.
Die Darmstädter Staatsanwaltschaft wertet die Attacke als versuchten Mord. Staatsanwältin Eva Held warf dem Angeklagten Habgier und Heimtücke vor, sie bezeichnete den Angriff als hinterlistig. Der Täter habe die Attacke als Unfall aussehen lassen wollen. Als sich ein bislang unbekannter Fahrradfahrer näherte, soll er von seiner stark blutenden Frau abgelassen haben.