Verbraucherschutz: Welcher Nachhaltigkeitsstandard gilt?
Frankfurter Rundschau
Die Finanzaufsicht Bafin will Greenwashing verhindern und hat dazu einige Ideen. Doch das Timing ist schlecht.
Wer zu den Abonnenten des Journals der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin, zählt, hat sich in diesen Tagen etwas erstaunt die Augen gerieben. „Greenwashing verhindern“ heißt es dort auf dem Titelblatt, plakativ unterstützt durch eine Farbrolle, die zahlreiche unansehnliche Flecken grün übermalt. Inhaltlich geht es um die neue „Bafin-Richtlinie zu nachhaltigen Investmentvermögen“, deren Anspruch die Finanzaufsicht auch gleich auf dem Deckblatt platziert hat: Die neue Richtlinie soll „Verbraucher besser schützen“. Dieser Schutz ist erforderlich, weil nach Ansicht der Bafin zu viele Anbieter von Investmentfonds ohne sachliche Begründung damit werben, dass ihre Produkte „nachhaltig“ sind oder sogar positiv auf den Klimaschutz und eine nachhaltige Entwicklung wirken. Eine solche Klassifizierung von Fonds hatten zahlreiche Anbieter im Zuge der Einführung der Offenlegungsverordnung im März dieses Jahres vorgenommen. Die Bafin will mit ihrer Richtlinie einen „Geburtsfehler“ dieser Verordnung beseitigen. Es wurde nämlich versäumt, Mindeststandards für Fonds zu definieren, die unter dem Label „nachhaltig“ angeboten werden. Zu den nun zur Diskussion gestellten Kriterien gehört der Ausschluss von Unternehmen, die mehr als fünf Prozent ihres Umsatzes mit der Förderung von Kohle und Erdöl oder mehr als zehn Prozent ihres Umsatzes mit der Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen – Gas ist ausgenommen – oder der Herstellung von Atomstrom erwirtschaften.More Related News