
Umwelthilfe setzt Stadt Frist zu Tempo 30 am Mittleren Ring
n-tv
Ein Gericht ordnet an, dass an der Landshuter Allee in München langsamer gefahren werden muss. Trotzdem will der Oberbürgermeister erst mal nichts ändern. Jetzt erhöht die Gegenseite den Druck.
Ein Gericht ordnet an, dass an der Landshuter Allee in München langsamer gefahren werden muss. Trotzdem will der Oberbürgermeister erst mal nichts ändern. Jetzt erhöht die Gegenseite den Druck.
München (dpa/lby) - Im Tauziehen um ein niedrigeres Tempolimit für sauberere Luft am Mittleren Ring in München erhöht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) den Druck. Die Stadt sei aufgefordert, bis Mittwochnachmittag zu bestätigen, dass sie den Beschluss des Verwaltungsgerichts München zur Rückkehr zu Tempo 30 statt 50 "unverzüglich umsetzen wird", sagte die DUH-Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung, Dorothee Saar, der Deutschen Presse-Agentur.
Beschlüsse wie der zur Landshuter Allee nach einem Eilantrag zweier Anwohner seien "unabhängig von ihrer Rechtskraft sofort zu beachten", sagte Saar. "Sollten die Tempo-30-Verkehrszeichen daher nicht unverzüglich wieder aufgestellt sein, werden wir sowohl ein Vollstreckungsverfahren bei dem Verwaltungsgericht beginnen als auch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde des Oberbürgermeisters auffordern, gegen ihn vorzugehen."
Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter hatte nach dem Gerichtsbeschluss angekündigt, es solle auf dem Abschnitt des vielbefahrenen Mittleren Rings vorerst bei Tempo 50 bleiben. "Ich persönlich halte es weder für sinnvoll noch für wirtschaftlich vertretbar, jetzt ad hoc durch den Austausch der Schilder etc. Kosten für den Steuerzahler zu verursachen, solange die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist", sagte der SPD-Politiker. Die Stadt prüfte zunächst noch, ob sie Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegt.
Den Streit um das Tempolimit an der Landshuter Allee wolle er möglichst schnell in den Stadtrat bringen, sagte Reiter. Das städtische Referat für Klima- und Umweltschutz sei beauftragt, schnellstmöglich eine Änderung des aktuellen Luftreinhalteplanes vorzulegen. Sollte der Stadtrat wider Erwarten für Tempo 30 stimmen oder die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auch bei nächsthöheren Gerichten Bestand haben, werde diese unverzüglich umgesetzt.













