
Todesfahrer hinterfragt psychiatrisches Gutachten
n-tv
Zuletzt hatte der Angeklagte in seiner Glaskabine immer mal wieder gewütet. Das Mikrofon wurde abgestellt. Nun schlägt der 51-Jährige ruhigere Töne an. Gebremst werden muss er dennoch.
Zuletzt hatte der Angeklagte in seiner Glaskabine immer mal wieder gewütet. Das Mikrofon wurde abgestellt. Nun schlägt der 51-Jährige ruhigere Töne an. Gebremst werden muss er dennoch.
Magdeburg (dpa/sa) - Zuletzt hatte er in seiner Glaskabine getobt - nun hat der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt in ruhiger Art und Weise gut zweieinhalb Stunden lang den psychiatrischen Sachverständigen befragt, der zuvor sein Gutachten erstattet hatte. Der Angeklagte hinterfragte kleinteilig Einschätzungen des Experten Bernd Langer, der bei ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung, aber keine psychische Erkrankung im engeren Sinne erkennt. Der Gutachter hält den Todesfahrer für voll schuldfähig und damit voll zur Verantwortung zu ziehen für seine Tat.
Während der Ausführungen des Experten an vorangegangenen Verhandlungstagen hatte der 51 Jahre alte Angeklagte aus Saudi-Arabien seine Ablehnung deutlich gemacht. Er schrie und gestikulierte in seiner Glaskabine, sodass ihm das Mikrofon abgestellt wurde.
Der Angeklagte, der über mehrere Jahre als Arzt im Maßregelvollzug mit psychisch kranken Straftätern arbeitete, hinterfragte nun diverse im Gutachten verwendete Aussagen seiner selbst und Einschätzungen des Psychiaters. Es ging etwa um das enorme Bedürfnis nach Aufmerksamkeit und Selbstdarstellung des Angeklagten, seine übertriebene Betonung eigener Leistungen, Fähigkeiten und Talente sowie die Entwertung anderer Menschen. Der 51-Jährige sieht sich selbst als Asylaktivist, der sich insbesondere für saudische Frauen einsetzte. Bei Behörden war er wegen einer Vielzahl von Anzeigen und Schriftwechseln als Vielschreiber eingestuft.
Der Gutachter Bernd Langer erklärte, der 51-Jährige habe sich nicht zu Gesprächen mit ihm bereit erklärt. Daher habe er Mosaiksteinchen zusammenfügen müssen aus schriftlichen und mündlichen Aussagen von vor der Tat und nach der Tat sowie aus der Hauptverhandlung. Aus diesen vielen Einzelteilen habe er seine Einschätzung gezogen. Es sei daher wenig sinnvoll, nach einzelnen Äußerungen zu fragen.













