Streit um Rückgabe von Mietkaution
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Nach Abschluss eines Mietvertrags wurden 1960 umgerechnet 400 Euro Mietkaution eingezogen. Rund sechzig Jahre später will die Klägerin mit 115.000 Euro aus dem Vertrag. Tatsächlich kann es so laufen, wenn die Mietsicherheit in Aktien angelegt wird.
Köln (dpa/lnw) - In einem Streit um die Rückgabe einer in Aktien angelegten Mietkaution muss eine Wohnungsgesellschaft laut einem Kölner Gerichtsurteil die Kaution in Form von Aktien herausgeben.
In dem vom Amtsgericht Köln entschiedenen Fall ging es um eine 800-Mark-Kaution, die ursprünglich im Jahr 1960 hinterlegt wurde. Die Summe wurde in einem neuen Vertrag 2005 übernommen. Der Kurswert der Mietsicherheit lag bei Klageerhebung im Dezember 2021 bei 115.000 Euro.
Geklagt hatte eine Frau, deren inzwischen gestorbene Eltern die Kaution hinterlegt hatten. Der Klägerin stehe grundsätzlich ein Anspruch auf Herausgabe der Mietsicherheit in Form von Aktien zu, teilte das Amtsgericht am Dienstag mit (Az. 203 C 199/21 vom 19.7.2022). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Wohnungsgesellschaft kann Berufung zum Landgericht einlegen. Um welches Unternehmen es sich handelt, teilte das Gericht nicht mit.
Potsdam (dpa/bb) - Am Mittwochmorgen hat eine Autofahrerin in Potsdam schwere Verletzungen erlitten, weil ihr Auto mit einer Straßenbahn zusammengestoßen ist. Nach Angaben einer Polizeisprecherin kam es um kurz vor 7.00 Uhr zu dem Unfall auf der Georg-Hermann-Allee. Die Fahrgäste der Tram blieben unverletzt, wie die Feuerwehr auf der Plattform X mitteilte. Die Autofahrerin wurde in ihrem Fahrzeug eingeklemmt, von der Feuerwehr befreit und schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Auch der Straßenbahnfahrer kam zur Kontrolle in eine Klinik. Weitere Angaben zu den Beteiligten und zum Unfallhergang machte die Polizei am Mittwochmorgen nicht.