Strafrechtliche Konsequenzen für "Z"-Symbol in Bremen
n-tv
Hannover (dpa/lni) - Nach Niedersachsen und anderen Bundesländern hat auch Bremen strafrechtliche Konsequenzen für das Verwenden oder Verbreiten des "Z"-Symbols in der Öffentlichkeit angekündigt. "Das "Z" ist ein klares Unterstützungszeichen für den völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine", sagte Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) am Montag. Die deutsche Rechtsordnung stelle das Billigen von Angriffskriegen unter Strafe und deshalb sei das öffentliche Zeigen oder Verwenden des "Z"-Symbols in diesem Zusammenhang verboten und werde konsequent geahndet, so Mäurer. "Ich habe heute die Polizeibehörden hinsichtlich der verbotenen Verwendung dieses Symbols sensibilisiert."
Seit Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine ist auf russischen Panzern und Uniformen häufig ein weißes "Z" zu sehen. Es ist zum Symbol für die Unterstützung Russlands geworden, es wird auch außerhalb des Kriegsgebietes auf Gebäuden, an Autos oder an der Kleidung gezeigt.
Menschen, die das verfassungsfeindliche Symbol in der Öffentlichkeit verwenden, können sich strafbar machen und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt werden, hieß es weiter in der Mitteilung.
Böhme (dpa/lni) - Ein 37-Jähriger soll mehr als 40 Frauen heimlich in Umkleide- und Duschräumen eines Fußballvereins in Böhme im Heidekreis gefilmt haben. Bei dem Mann seien Beweismittel sichergestellt worden, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag. Über den Fall hatte zuerst die "Walsroder Zeitung" und dann der NDR berichtet. Vorgeworfen wird dem Beschuldigten die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahme. Dies kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Weil sie ihr neugeborenes Baby in Monheim in einem Vorgarten ausgesetzt hat, ist eine junge Mutter in Düsseldorf verurteilt worden. Die Strafe, die gegen die 17-Jährige verhängt wurde, wollte das Landgericht nicht mitteilen. Dies sei mit den Prozessbeteiligten so abgesprochen, sagte eine Sprecherin. Der Prozess gegen die Minderjährige fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Unter Verweis auf den Jugendschutz nannte das Gericht auch keine Urteilsgründe.