
So ist der Stand im Tauziehen um den Hornisgrinde-Wolf
n-tv
Das Verwaltungsgericht stoppt den geplanten Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs - vorerst. Was hinter der Entscheidung steckt und wie die Debatte weitergeht.
Das Verwaltungsgericht stoppt den geplanten Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs - vorerst. Was hinter der Entscheidung steckt und wie die Debatte weitergeht.
Stuttgart (dpa/lsw) - Der geplante Abschuss des Wolfs auf der Hornisgrinde im Nordschwarzwald ist vorerst gestoppt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab einer Klage von Naturschützern gegen die Ausnahmegenehmigung des baden-württembergischen Umweltministeriums statt. Bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren darf das Tier nicht getötet werden.
Zuvor hatte es von verschiedenen Seiten Kritik an der Entscheidung zur Tötung gegeben. Zwei von Privatpersonen gestartete Petitionen haben mittlerweile insgesamt mehrere zehntausend Unterschriften erreicht. Der Landesjagdverband hinterfragte in einer Mitteilung unter der Überschrift "Wolfsabschuss in Wahlkampfzeiten?", ob "die politische Entscheidung der Umweltministerin Thekla Walker auf einer rein fachlich fundierten Wissensbasis anerkannter Wildbiologen beruht".
FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke äußerte sich deutlicher: Walker (Grüne) habe den Wolf für den Wahlkampf von Grünen-Spitzenkandidat Cem Özdemir opfern wollen. Es sei gut, dass der Hornisgrinde-Wolf "zumindest vorerst nicht unter die Räder gerät", so Rülke.
Das Umweltministerium hatte zuvor eine bis 10. März befristete Ausnahmegenehmigung zum Abschuss erteilt. Begründet wurde dies damit, dass sich der Wolf mehrfach Menschen und Hunden genähert habe. Zudem habe ein Wolfstourismus begonnen. Menschen hätten versucht, den Wolf gezielt anzulocken - auch um Fotos machen zu können. Darum sei die Entscheidung zum Schutz der Gesundheit von Menschen getroffen worden.













