
Südwesten erleichtert Videoüberwachung im öffentlichen Raum
n-tv
Baden-Württemberg lockert die Regeln für Videoüberwachung im Land. Kommunen dürfen künftig viel leichter Kameras einsetzen – sogar mit KI.
Baden-Württemberg lockert die Regeln für Videoüberwachung im Land. Kommunen dürfen künftig viel leichter Kameras einsetzen – sogar mit KI.
Stuttgart (dpa/lsw) - Baden-Württemberg erleichtert den Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Der Landtag hat eine entsprechende Änderung des Landesdatenschutzgesetzes beschlossen und gibt damit den Städten und Gemeinden deutlich mehr Spielraum bei der Überwachung an die Hand. Denn: Bislang durften im Land nur bestimmte Personen und Objekte gefilmt werden, etwa Kulturgüter, öffentliche Verkehrsmittel oder Amtsgebäude. Die bisherige Beschränkung wird nun aufgehoben.
"Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet es erhöhte Sicherheit und Transparenz", sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Die Videoüberwachung darf nicht mehr nur für bestimmte Objekte, sondern generell zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder in Ausübung des Hausrechts zugelassen werden. Zudem wird die maximale Speicherfrist für Aufnahmen auf zwei Monate verlängert.
Mit den neuen Regeln könnten Kommunen "an schutzbedürftigen Orten die Sicherheit verbessern", so Strobl. Man traue den Kommunen zu, dass sie Datennutzung und Datenschutz vor Ort so in Ausgleich zueinander bringen, dass es dem Allgemeinwohl zugutekomme.
Das Gesetz erlaubt zudem den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Videoüberwachung zum Schutz von Leib und Leben oder zum Schutz kritischer öffentlicher Infrastruktur. Dazu gehören etwa technische Systeme in Schwimmbädern, die gewisse Muster automatisch erkennen können, die darauf hindeuten, dass jemand ertrinkt.













