Rechter Funktionär wegen "Hängt die Grünen"-Plakate verurteilt
n-tv
Wegen Volksverhetzung muss ein Funktionär der rechtsextremen Splitterpartei "III. Weg" eine Geldstrafe zahlen. Dieser verbreitete zur Bundestagwahl 2021 Wahlplakate mit dem Slogan "Hängt die Grünen". Es ist der Abschluss eines umstrittenen Falls.
Wegen Wahlplakaten mit dem Slogan "Hängt die Grünen" hat das Amtsgericht Zwickau einen Funktionär der rechtsextremen Splitterpartei "III. Weg" der Volksverhetzung schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 4800 Euro.
Zwar werde im Wahlkampf auch mit harten Bandagen gestritten, sagte Richter Frank Hoffmann in der Urteilsbegründung. In diesem Fall sei aber klar eine Schmerzgrenze überschritten worden. Das hätten auch die vielen Reaktionen aus der Bevölkerung gezeigt. Ein Helfer des 38-Jährigen wurde ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt, die aber niedriger ausfiel.
Für Wirbel hatten die Plakate auch gesorgt, weil sich die Justiz im Umgang mit ihnen uneins gezeigt hatte. So durften sie laut einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz zunächst hängen bleiben, bis das Oberverwaltungsgericht nach einer Beschwerde anders entschied. Auch die Staatsanwaltschaft Zwickau lehnte zunächst Ermittlungen ab, so dass die Generalstaatsanwaltschaft intervenierte. Später wollte das Amtsgericht kein Hauptverfahren eröffnen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft wiederum erfolgreich Beschwerde ein.