
Prozess um tödliche Flucht: Mord oder fahrlässige Tötung?
n-tv
Mit Tempo 180 durch die Stadt, ein Toter, mehrere Verletzte: Die Anklage verlangt für den Unfallfahrer lebenslange Haft wegen Mordes. Die Verteidigung sieht das anders.
Mit Tempo 180 durch die Stadt, ein Toter, mehrere Verletzte: Die Anklage verlangt für den Unfallfahrer lebenslange Haft wegen Mordes. Die Verteidigung sieht das anders.
Kempten (dpa/lby) - Im Prozess um eine tödliche Verfolgungsjagd mit der Polizei hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten lebenslange Haft wegen Mordes beantragt. Der 21-Jährige habe mit bedingtem Vorsatz gehandelt, da er seine Fahrweise nicht angepasst habe - obwohl es vor dem tödlichen Unfall zwei Beinaheunfälle mit der Polizei gab, argumentierte der Staatsanwalt nach Angaben des Gerichts. Daraus sei aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu erkennen, dass er zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt habe.
Die Verteidigung beantragte hingegen für den deutsch-ukrainischen Staatsangehörigen eine dreijährige Haftstrafe unter anderem wegen fahrlässiger Tötung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie Fahrerflucht. Sein Mandant habe den Unfall nicht gewollt und geglaubt, die Flucht unfallfrei fortsetzen zu können, sagte Anwalt Daniel Nißle.
In seinem Schlusswort unterstrich der Angeklagte laut Nißle erneut sein Bedauern über das Geschehen. Er hatte den Ablauf vor Gericht eingeräumt. Am 23. August vergangenen Jahres war er nachts in Kaufbeuren mit einem 240 PS starken Wagen mit bis zu 180 Stundenkilometern durch das Stadtgebiet gerast, um einer Polizeikontrolle zu entgehen. Er hatte keinen Führerschein und nach eigenen Angaben Kokain und Alkohol konsumiert. Zudem gab es ein nicht abgeschlossenes Verfahren wegen Raubes.
Schließlich prallte er mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Der 20-Jährige am Steuer dieses Fahrzeugs starb an der Unfallstelle, seine beiden Mitfahrer wurden verletzt, ebenso der Mitfahrer des Angeklagten.













