Oberverwaltungsgericht: 3G-Regel gilt auch für Ratsvertreter
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Münster (dpa/lnw) - Auch für Ratsmitglieder gilt: Die Teilnahme an Sitzungen von kommunalen Parlamenten oder von Ausschüssen ist derzeit nur für Geimpfte, Getestete oder Genesene möglich. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen am Donnerstag entschieden und damit die sogenannte 3G-Regel bestätigt. Geklagt hatte ein Ratsmitglied der Gemeinde Salzkotten im Kreis Paderborn, wie das OVG mitteilte. Wie aber bereits in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Minden blieb die Forderung auf freien Zugang, gerichtet gegen den Bürgermeister, ohne Erfolg. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 15 B 1529/21).
Der 15. Senat des OVG teilte zur Begründung mit, dass zum Infektionsschutz die in der Coronaschutzverordnung festgelegten Regeln auch für Abgeordnete der Kommunen gelten. Ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Rechte der Ratsmitglieder liege nicht vor.
Das Gericht machte allerdings eine Einschränkung. Bis zum 10. Oktober 2021 seien die Corona-Tests für jeden Bürger kostenlos. Ab diesem Zeitpunkt müsse die Kommune dafür sorgen, dass für die Mandatsträger keine Kosten entstehen. "Wegen der Bedeutung des freien Mandats und des kommunalen Ehrenamtes dürfte sich eine mit den Tests verbundene Kostenlast für den Mandatsträger als unzumutbar erweisen", betont das OVG. Auch auf die Möglichkeit einer Immunisierung durch eine kostenlose Impfung müsse sich ein Ratsmitglied nicht verweisen lassen.
Der Trend ist klar: Es gibt immer mehr Rentner und immer weniger Beitragszahler. Dieses Problem löst auch das Rentenpaket II nicht. Es verfolgt zwei Ziele: Erstens sollen die Renten weiter im Einklang mit den Löhnen in Deutschland steigen. Zweitens will die Regierung Geld auf dem Aktienmarkt anlegen, um die Erträge in die Rentenversicherung zu stecken. Das eine gefällt der SPD, das andere der FDP. Ein Überblick.
Parchim (dpa/mv) - Wegen einer gebrochenen Wasserleitung auf Höhe des Landratsamtes in Parchim sind die Bundesstraßen 191 und 321 voll gesperrt worden. Die vielbefahrene Bundesstraße, die auf Höhe des Landratsamtes von der 321 zur 191 und umgekehrt wird, war unterspült worden. Das teilte die Stadt Parchim in einer Mitteilung am Mittwoch mit. Das Wasser wurde noch in der Nacht abgestellt, die Versorgung der umliegenden Gebäude gesichert. Die schadhafte Stelle soll in den kommenden Tagen repariert werden. Solange bleibt die Vollsperrung bestehen. Eine Umleitung ist über die Buchholzallee gewährleistet.
Marktoberdorf (dpa/lby) - Betrüger haben eine 69-Jährige im Landkreis Ostallgäu mit vermeintlichen Anlagemöglichkeiten in Kryptowährungen um mehr als 100.000 Euro gebracht. Die Frau habe das Geld über mehrere Monate an mehrere, meist ausländische Konten überwiesen, teilte die Polizei am Mittwoch mit. Erst als sie sich einen Teil des vermeintlich in Kryptowährungen angelegten Geldes auszahlen lassen wollte, sei sie misstrauisch geworden. Die mutmaßlichen Betrüger hätten ihr nur einen niedrigen vierstelligen Betrag zahlen wollen.