Obergrenze für Kita-Zuzahlungen in Berlin gekippt
n-tv
Leipzig/Berlin (dpa/bb) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die in Berlin geltende Obergrenze für Kita-Zuzahlungen für unwirksam erklärt. Freie Kita-Betreiber hätten die Autonomie, in ihren pädagogischen Angeboten über das hinauszugehen, was Träger der öffentlichen Jugendhilfe für erforderlich halten, begründete das Gericht in Leipzig am Donnerstag (Az.: BVerwG 5 C 6.22). Das schließe das Recht ein, die entstehenden Mehrkosten über Zuzahlungen der Eltern abzudecken. Die Bundesrichter verurteilten das Land Berlin zudem, 200.000 Euro an eine Kita-Trägerin zurückzuzahlen, die gegen die Regelungen geklagt hatte.
Die Trägerin betreibt laut Gericht drei Kindertagesstätten mit rund 400 Betreuungsplätzen. In den Kitas gibt es bilinguale Angebote und mehr Personal als allgemein üblich. Für den höheren Aufwand wurden die Eltern zur Kasse gebeten.
Am 1. September 2018 war in Berlin allerdings eine Obergrenze für Zuzahlungen von höchstens 90 Euro im Monat eingeführt worden. Weil die Kita-Trägerin auf höheren Zuzahlungen bestand, kürzte das Land ihr im Gegenzug die monatliche Betriebskostenerstattung. Dagegen klagte die Betreiberin - und hatte jetzt anders als in den Vorinstanzen beim Bundesverwaltungsgericht Erfolg.
Maßgeblich für die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts waren der Gleichheitssatz des Grundgesetzes und der Grundsatz der Trägerpluralität. Vor diesem Hintergrund sei die strikte Obergrenze unverhältnismäßig.
Wenn am Nachmittag Wolodymyr Selenskyj im Bundestag spricht, werden die Abgeordneten der BSW-Gruppe nicht anwesend sein. In einer Erklärung heißt es zur Begründung, der ukrainische Präsident nehme mit seiner ablehnenden Haltung zu Friedensinitiativen einen atomaren Konflikt in Kauf. Das könne man nicht unterstützen.
Themar (dpa/th) - Zwei Teenager sind in der Nähe von Themar (Landkreis Hildburghausen) mit einem Auto gegen einen Baum geprallt und dabei schwer verletzt worden. Der 17-jährige Autofahrer war am Montagnachmittag mit seinem 16-jährigen Mitfahrer abseits der Straße auf einem Waldweg unterwegs, als es zum Unfall kam, wie die Polizei am Dienstagmorgen mitteilte. Beide seien mit schweren Verletzungen in eine Klinik gebracht worden. Die Polizei ermittelt nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, da das Auto kein Kennzeichen hatte.
Bomlitz (dpa/lni) - Nach der körperlichen Auseinandersetzung zweier Autofahrer an einem Kreisel im Heidekreis sucht die Polizei jetzt einen der beiden Männer - und zwar einen Taxifahrer. Nach Angaben eines Zeugen soll der Unbekannte bereits am späten Freitagabend einen 60 Jahre alten Autofahrer lebensbedrohlich verletzt haben, teilte die Polizei mit. Zuvor waren die beiden Männer an dem Kreisel in Bomlitz in Streit geraten, der in die körperliche Auseinandersetzung mündete. Zu Details machten die Beamten zunächst keine Angaben.