Niedrige Rente: Wohngeld oder Grundsicherung?
Frankfurter Rundschau
Wer nur eine geringe Rente bekommt, hat oft einen Anspruch auf Sozialleistungen. Trotzdem werden viele Hilfen nicht in Anspruch genommen. Ein Überblick.
Auch wenn die Renten seit Mitte des letzten Jahrzehnts wieder etwas stärker gestiegen sind als in den Jahren zuvor, ist die Altersarmut nicht zurückgegangen. Und nach der Nullrunde bei den Renten und der anziehenden Inflation wird die Armut vermutlich eher weiter ansteigen als sinken. Alte – und auch erwerbsgeminderte – Menschen mit geringen Renten haben oft einen Anspruch auf Sozialleistungen. Je nach Rentenzahlbetrag, Höhe der Miete, Wohnort und Höhe der finanziellen Rücklagen besteht ein Anspruch auf Wohngeld oder auf Leistungen vom Sozialamt – die häufig in Gestalt der Grundsicherung und seltener als Hilfe zum Lebensunterhalt ausgezahlt wird. Das Ganze ist kompliziert und insbesondere die Frage, ob es günstiger ist, Wohngeld oder Leistungen des Sozialamts zu beziehen, lässt sich nur im Einzelfall beantworten. So ist es kein Wunder, dass viele Menschen die ihnen zustehenden Sozialleistungen nicht in Anspruch nehmen. Viele lassen sich von einer Antragstellung auch davon abhalten, dass Leistungen vom Sozialamt oft als Almosen hingestellt werden – obwohl es sich dabei um einen Rechtsanspruch handelt. Alleinstehende, die nur wenig Rente bekommen, haben in aller Regel einen Anspruch auf Leistungen vom Sozialamt, es sei denn, sie haben Rücklagen von mehr als 5000 Euro. Wer eine Nettorente von unter rund 650 bis 750 Euro bei eher niedrigen Wohnkosten erhält oder eine Nettorente von unter circa 850 bis 900 Euro bei hohen Wohnkosten bekommt, steht finanziell mit Leistungen des Sozialamts meist besser da als wenn er oder sie Wohngeld beantragt. In München, der Großstadt mit den höchsten Mieten, kann sogar bei einer Nettorente von etwas über 1000 Euro der Gang zum Sozialamt günstiger sein als der zur Wohngeldstelle.More Related News