
Neue Entschädigungen günstiger für Windkraft-Erzeuger
n-tv
Windkraft-Betreiber atmen auf: Neue Festbeträge senken die Kosten. Doch wer übernimmt die Verwaltung der Entschädigungen für Bürger und Gemeinden in MV?
Windkraft-Betreiber atmen auf: Neue Festbeträge senken die Kosten. Doch wer übernimmt die Verwaltung der Entschädigungen für Bürger und Gemeinden in MV?
Schwerin (dpa/mv) - Die geplanten neuen Entschädigungsregeln für Anwohner von Windparks entlasten die Windkraft-Erzeuger nach eigenen Berechnungen. "Der Änderungsantrag der Koalition senkt die Zahlungen von Windkraftprojekten an Bürger und Gemeinden von 0,6 Cent je Kilowattstunde auf circa 0,4 Cent je Kilowattstunde", sagte der Vorsitzende des Landesverbandes Erneuerbare Energien, Johann-Georg Jaeger.
Das neue Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz, das Mitte März im Landtag verabschiedet werden soll, sieht Festbeträge für Anwohner und Gemeinden vor statt eines Anteiles an den Einnahmen, was zunächst geplant war. Rot-Rot hatte den Gesetzentwurf nach Kritik in einer Expertenanhörung zuletzt geändert. Betroffen sind neue sowie Repowering-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes genehmigt werden.
"Die Absenkung der Zahlungen sehen wir als einen Schritt in die richtige Richtung", sagte Jaeger. Sehr ertragreiche Standorte würden stärker profitieren als schlechtere Standorte.
Da es aber seit eineinhalb Jahren einen dramatisch verschärften Wettbewerb bei bundesweiten Ausschreibungen für Windparks gebe, würden nur bundeseinheitliche Kriterien weiterhelfen. "Auch mit den neuen Regelungen werden Standorte in MV massiv benachteiligt und werden sich deshalb nur selten in den Ausschreibungen durchsetzen können", meinte Jaeger. In anderen Bundesländern sind Entschädigungen für Anwohner und Gemeinden geringer.













