
Nach "Wahnsinnstat" Unterbringung angeordnet
n-tv
Auf dem täglichen Weg zur Arbeit kam plötzlich der Angriff: Wie ein Behördenmitarbeiter in Apolda nur knapp dem Tod entkam – und welche Rolle die psychische Erkrankung des Angreifers spielte.
Auf dem täglichen Weg zur Arbeit kam plötzlich der Angriff: Wie ein Behördenmitarbeiter in Apolda nur knapp dem Tod entkam – und welche Rolle die psychische Erkrankung des Angreifers spielte.
Erfurt (dpa/th) - Nach einem lebensgefährlichen Messerangriff auf einen Behördenmitarbeiter in Apolda soll der Beschuldigte dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Das Landgericht Erfurt sprach ein entsprechendes Urteil.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 22-Jährige im Juni 2025 vor einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Apolda einen Mitarbeiter des dort nahegelegenen Kreisarchivs mit einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Beschuldigte habe in Tötungsabsicht und heimtückisch gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter Markus von Hagen. Der aus der Türkei stammende Mann sei aber aufgrund einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig gewesen. Die Tat sei in rechtlicher Hinsicht als versuchter Mord in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung zu werten.
Es handle sich um eine "Wahnsinnstat, um die Tat eines psychisch kranken Menschen", so von Hagen in der Urteilsbegründung. Das Opfer habe das Pech gehabt, zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein. Der Archivmitarbeiter sei als harmloser Bürger morgens zur Arbeit gegangen und dann unvermittelt, ohne Grund und ohne dass er damit hätte rechnen können, niedergestochen worden. Seine körperlichen Verletzungen konnten inzwischen verheilen, an die Tat selbst könne er sich wegen Amnesie nicht erinnern.













