
Nach Eklats klagen zwei AfD-Abgeordnete gegen Ordnungsgeld
n-tv
Ein hessischer AfD-Parlamentarier provoziert mit weißer Substanz auf der Nase. Ein Zweiter spricht von "Blut an den Händen" anderer Abgeordneter. Womit noch beschäftigt sich der Staatsgerichtshof?
Ein hessischer AfD-Parlamentarier provoziert mit weißer Substanz auf der Nase. Ein Zweiter spricht von "Blut an den Händen" anderer Abgeordneter. Womit noch beschäftigt sich der Staatsgerichtshof?
Wiesbaden (dpa/lhe) - Zwei hessische AfD-Landtagsabgeordnete klagen vor dem höchsten Gericht des Landes gegen ihr Ordnungsgeld von jeweils 750 Euro. Bei Johannes Marxen und Frank Grobe habe der Landtag diese Summen bei der Auszahlung ihrer monatlichen Grundentschädigung bereits einbehalten, teilte die AfD-Fraktion der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mit.
Der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden nannte keine Namen, erläuterte aber, dass bei ihm zwei Verfahren wegen Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder des Landtags anhängig seien. Wann es hier zu Entscheidungen des Verfassungsgerichts kommen werde, sei noch unklar. Ein Landtagssprecher sagte, weitere Fälle mit einem Ordnungsgeld gegen Parlamentarier gebe es gegenwärtig nicht.
Marxen war in einer Gedenkstunde im Landtag bei einer Rede des jüdischen Publizisten Michel Friedman gerügt worden. Dieser hatte die AfD angegriffen, ohne ihren Namen zu nennen: Sie sei eine "Partei des Hasses" außerhalb der Demokratie. Er schaute die AfD-Abgeordneten an und nannte sie geistige Brandstifter und Hetzer. Marxen schmierte sich derweil eine weiße Substanz auf seine Nase in Anspielung auf Friedmans Kokainaffäre vor gut 20 Jahren.
Frank Grobe, Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, musste sein Ordnungsgeld zahlen, weil er in einer Landtagsdebatte über ausreisepflichtige Ausländer Abgeordneten anderer Fraktionen vorgeworfen hatte, an ihren Händen klebe Blut - mit Blick auf Gewalttaten von Flüchtlingen in Deutschland.













