
Nach AfD-Urteil: Dobrindt lässt Verfassungsschutz-Gutachten prüfen – Gericht bemängelt Bewertung
Frankfurter Rundschau
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) prüft nun das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD. Der Hintergrund ist deren juristischer Teilerfolg.
Berlin – Die vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln wird als Teilerfolg für die AfD eingestuft: Das Gericht entschied in einem Eilverfahren, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD auf Bundesebene derzeit nicht als gesichert rechtsextremistisch einordnen darf. Das ist zwar keine Entscheidung im Hauptsacheverfahren, dennoch kann die Partei dies für sich verbuchen.
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