Medien: Ministerin blieb trotz Flut länger auf Mallorca
n-tv
Düsseldorf (dpa/lnw) - NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) hat sich nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung", der "Rheinischen Post" und des "Kölner Stadt-Anzeigers" länger als bislang bekannt nach der Flutkatastrophe auf Mallorca aufgehalten. Zudem soll sie auch einen Tag früher als bisher bekannt zurück auf die Insel geflogen sein.
Die CDU-Politikerin hatte als Zeugin im Düsseldorfer Untersuchungsausschuss zur Hochwasser-Katastrophe ausgesagt, sie sei am 15. Juli wegen der Flutkatastrophe von Mallorca zurück nach Nordrhein-Westfalen geflogen und habe am 16. Juli an einer Krisensitzung des Kabinetts teilgenommen.
Später sei sie aber wieder auf die Insel gereist, weil sich dort ihre minderjährige Tochter samt deren Freunden aufgehalten habe. Deren Rückreise habe sie organisieren müssen und dies ihrem Mann nicht zumuten wollen.
Während dafür laut einem Vermerk bislang ein Aufenthalt von vier bis fünf Tagen auf der Ferieninsel genannt worden war, sollen es tatsächlich neun Tage gewesen sein. Außerdem soll die Ministerin bereits einen Tag nach ihrer Rückkehr nach Düsseldorf, also bereits am 16. Juli, zurück nach Mallorca geflogen sein, nicht am 17., wie bislang angenommen worden war.
Böhme (dpa/lni) - Ein 37-Jähriger soll mehr als 40 Frauen heimlich in Umkleide- und Duschräumen eines Fußballvereins in Böhme im Heidekreis gefilmt haben. Bei dem Mann seien Beweismittel sichergestellt worden, sagte ein Polizeisprecher am Donnerstag. Über den Fall hatte zuerst die "Walsroder Zeitung" und dann der NDR berichtet. Vorgeworfen wird dem Beschuldigten die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahme. Dies kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Weil sie ihr neugeborenes Baby in Monheim in einem Vorgarten ausgesetzt hat, ist eine junge Mutter in Düsseldorf verurteilt worden. Die Strafe, die gegen die 17-Jährige verhängt wurde, wollte das Landgericht nicht mitteilen. Dies sei mit den Prozessbeteiligten so abgesprochen, sagte eine Sprecherin. Der Prozess gegen die Minderjährige fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Unter Verweis auf den Jugendschutz nannte das Gericht auch keine Urteilsgründe.