Mann versucht Leitung abzubauen: Großeinsatz wegen Gasalarm
n-tv
Neu Schönau (dpa/mv) - Ein Irrtum eines übereifrigen Hausbesitzers hat in Neu Schönau (Mecklenburgische Seenplatte) für einen Großeinsatz von Feuerwehren, Gasversorger und des Gefahrgutzugs gesorgt. Wie ein Polizeisprecher am Dienstag erläuterte, hatte der 45 Jahre alte Mann am Montag versucht, eine Rohrleitung auf seinem Grundstück unter anderem mit einem Trennschleifer abzutrennen und zu entfernen, weil er dachte, dass diese nicht mehr in Betrieb sei. Dabei handelte es sich jedoch um die Gasversorgung des Hauses aus einem Flüssiggastank.
Nachdem bereits größere Mengen Gas ausgetreten waren, wurde Hilfe gerufen und ein Mitarbeiter der Stadtwerke habe die Gaszufuhr stoppen können. Trotzdem musste das gesamte Wohnhaus evakuiert werden, da unklar war, wie viel Gas schon ausgeströmt war und das Einatmen solcher Gase gesundheitsschädlich wäre. Solche Gase verflüchtigten sich nicht innerhalb kurzer Zeit.
Die Familie mit vier Kindern sowie eine 68 Jahre alte Frau aus einer weiteren Wohnung wurden die Nacht über von der Gemeinde anderweitig untergebracht. Der Einsatz dauerte fast bis Mitternacht. "Zum Glück ist es nicht zu einer Explosion gekommen", sagte der Polizeisprecher.
Spitzingsee (dpa/lby)- Nach mehreren Fällen von Magen-Darm-Erkrankungen bei Besuchern des Rotwandhauses bei Spitzingsee im Landkreis Miesbach ist die Alpenvereinshütte vorläufig geschlossen. Man suche nun nach der Ursache, sagte eine Mitarbeiterin der Münchner Alpenvereinssektion Turner-Alpen-Kränzchen am Dienstag auf Anfrage. Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuerst darüber berichtet.
Nürnberg (dpa/lby) - Der Prozess um die tödlichen Schüsse auf einer belebten Straße in Nürnberg könnte in eine neue Runde gehen. Die Verteidigung habe Revision gegen die lebenslange Haftstrafe für den Todesschützen eingelegt, sagte eine Justizsprecherin am Dienstag. Das Landgericht in Nürnberg hatte den 29-Jährigen Mitte Mai unter anderem wegen Mordes verurteilt und eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Bundesgerichtshof muss nun entscheiden, ob es zu einem neuen Prozess kommt.