
Leinenpflicht für Hunde: Was Halter jetzt beachten müssen
n-tv
Ab wann Hunde in Niedersachsen und Bremen an die Leine müssen, wo Ausnahmen gelten und welche Bußgelder drohen – das sollten Halter jetzt wissen.
Ab wann Hunde in Niedersachsen und Bremen an die Leine müssen, wo Ausnahmen gelten und welche Bußgelder drohen – das sollten Halter jetzt wissen.
Hannover/Bremen (dpa/lni) - Unbeschwert und frei durch Wiesen und Wälder streunen – das dürfen Hunde in Niedersachsen und Bremen bald vorerst nicht mehr. Denn wie jedes Jahr zum Beginn der Brut- und Setzzeit gilt die Anleinpflicht für Hunde. Ab wann Vierbeiner an die Leine müssen und was Halterinnen und Halter sonst noch wissen sollten.
Vom 1. April bis zum 15. Juli müssen Halter mit ihren Hunden in Niedersachsen an der Leine spazieren gehen. Denn dieser Zeitraum ist die gesetzlich festgelegte Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit der Wildtiere.
In Bremen beginnt die Pflicht schon etwas früher: Vom 15. März bis zum 15. Juli müssen Hunde außerhalb geschlossener Ortschaften an die Leine.
Die Anleinpflicht gilt in der sogenannten freien Landschaft. Dazu zählen Wälder, Wiesen, Felder, Gewässer sowie nicht öffentliche Feld- und Waldwege. Denn auch wenn diese Flächen innerhalb eines Ortes liegen, gelten sie rechtlich als freie Landschaft. Nicht dazu gehören Straßen, Gebäude, Gärten oder innerörtliche Parkanlagen.













