
Läden in Urlaubsorten können trotz Gerichtsurteil öffnen
n-tv
Die Verordnung zur Sonntagsöffnung in Urlaubsorten von MV ist laut einem Gericht rechtswidrig. Nach der Regelung können Läden in entsprechenden Orten ab diesem Sonntag öffnen. Bleibt es dabei?
Die Verordnung zur Sonntagsöffnung in Urlaubsorten von MV ist laut einem Gericht rechtswidrig. Nach der Regelung können Läden in entsprechenden Orten ab diesem Sonntag öffnen. Bleibt es dabei?
Greifswald (dpa/mv) - Dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) von Mecklenburg-Vorpommern die Regelung zur Sonntagsöffnung in touristischen Orten im Land für unwirksam erklärt hat, sorgt für Aufsehen auch jenseits von MV. Dennoch können die Geschäfte an diesem Sonntag in den betroffenen Regionen gemäß der strittigen Regelung öffnen.
"Die schriftliche Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald liegt derzeit noch nicht vor, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist", erklärte das Schweriner Wirtschaftsministerium. "Daher hat das Urteil zunächst keine Auswirkungen auf den Start des Öffnungszeitraums am 15. März."
Und auch nach der Zustellung des Urteils samt Begründung, was noch Wochen dauern dürfte, hat die Entscheidung keinen automatischen Effekt. Das Land hat danach einen Monat Zeit, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde dagegen einzulegen, dass das OVG keine Revision zugelassen hat. Diese Beschwerde müsste dann vom Bundesgericht geprüft werden, was ebenfalls noch einmal Zeit in Anspruch nehmen würde.
In diesem Fall wäre es mindestens eine Frage von Monaten, bis die Gerichtsentscheidung gegebenenfalls die bestehende Regelung tatsächlich kippt. Zwar könnte die Landesregierung auch von sich aus aktiv werden. Das Wirtschaftsministerium erklärte: "Das Ministerium wird zunächst die Übersendung der ausformulierten Urteilsgründe abwarten und anhand dieser über das weitere Vorgehen in der Sache entscheiden."













