
Kreissatzung zur Kindertagespflege teilweise unwirksam
Frankfurter Rundschau
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg will ein aktuelles Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel prüfen. Geklagt hatte eine ehemalige Tagesmutter.
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel Teile der Satzung zur Kindertagespflege im Landkreis Darmstadt-Dieburg für ungültig erklärt hat, will der betroffene Kreis zunächst die schriftlichen Urteilsgründe abwarten.
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