
Klägerin erreicht Etappensieg gegen Astra Zeneca
Süddeutsche Zeitung
Der Bundesgerichtshof hält einen Schadenersatzanspruch gegen Astra Zeneca für möglich und gewährt einer Klägerin einen umfassenden Auskunftsanspruch gegen das Unternehmen.
Es klang fast schon zurückhaltend, was Pia Aksoy an diesem Montag nach ihrem Karlsruher Sieg in die Mikrofone sagte. Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sei ein „Teilerfolg“, nunmehr sei die Waffengleichheit mit dem Pharmaunternehmen Astra Zeneca hergestellt, sagte die Zahnärztin, die seit einer Covid-Impfung auf dem rechten Ohr taub ist. Sie hoffe auf Transparenz und Gerechtigkeit. Ihr Anwalt Völker Loeschner wurde deutlicher. „Bahnbrechend“ sei das Urteil – ein „Riesensieg“.
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