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Keine Corona-Sonderregeln mehr an Schulen und Kitas in NRW

Keine Corona-Sonderregeln mehr an Schulen und Kitas in NRW

n-tv
Wednesday, January 25, 2023 10:48:40 AM UTC

Düsseldorf (dpa/lnw) - Mit dem Wegfall der Corona-Isolationspflicht laufen in Nordrhein-Westfalen an den Schulen und Kitas auch die anlassbezogenen Corona-Testungen aus. An den Schulen ende damit die regelmäßige Ausgabe von fünf Selbsttests pro Monat, teilte das Schulministerium am Mittwoch mit. Übergangsweise könnten die Schulen Selbsttests in reduziertem Umfang noch bis zum 10. Februar bestellen. Danach werde das Bestellportal geschlossen. Noch vorhandene Restbestände können auch danach auf Nachfrage und anlassbezogen an Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Personal ausgegeben werden. Masken können an Schulen weiterhin freiwillig getragen werden. Lehrkräfte, Schüler beziehungsweise deren Eltern entscheiden laut Ministerium eigenverantwortlich. Nach dem Wegfall der Isolationspflicht zum 1. Februar werde jedoch positiv getesteten Personen dringend empfohlen, für fünf Tage in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Die allgemeine Empfehlung zum Tragen einer Maske wird aufgehoben. Weiterhin gelte für alle der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Die allgemeinen Hygieneregeln wie die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie regelmäßiges Lüften gehörten auch weiterhin zu einem normalen Schulalltag.

"Die Pandemie hat Ihnen und uns allen in den vergangenen Monaten und Jahren außerordentlich viel abverlangt", sagte Schulministerin Dorothee Feller (CDU). Die Landesregierung wird ihren Teil dazu beitragen, "dass dieser lang ersehnte Schritt zur Normalität gelingt und so gut wie möglich abgesichert wird".

Auch in den Kindertageseinrichtungen wird es keine Sonderregeln mehr geben. Die Regeln zum anlassbezogenen Testen fallen dort ebenfalls ersatzlos weg. Die Lieferung von Coronatests werde zum 10. Februar eingestellt, teilte das Familienministerium mit. Noch vorhandene Test-Bestände können an Eltern ausgegeben werden, solange das Ablaufdatum noch nicht überschritten ist. Unabhängig von der Corona-Pandemie gelte: Ein Kind mit Krankheitssymptomen gehöre nicht in die Kindertagesbetreuung.

"Die Entwicklung der Pandemie lässt jetzt zu, dass große Teile der Gesellschaft – und dazu gehören insbesondere Kinder, die in der Pandemie stark belastet waren und oft zurückstecken mussten – in vielen Bereichen zur Normalität zurückkehren können", sagte Familienministerin Josefine Paul (Grüne).

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