
"Kannibale von Rotenburg" will weiter früher aus Haft
n-tv
Wie steht es um den Antrag von Armin Meiwes auf vorzeitige Entlassung aus der Haft? Das Landgericht Kassel hat das Verfahren wieder aufgenommen – eine Entscheidung steht noch aus.
Wie steht es um den Antrag von Armin Meiwes auf vorzeitige Entlassung aus der Haft? Das Landgericht Kassel hat das Verfahren wieder aufgenommen – eine Entscheidung steht noch aus.
Kassel (dpa/lhe) - Der als "Kannibale von Rotenburg" bekanntgewordene Armin Meiwes setzt seine Bemühungen fort, früher aus dem Gefängnis entlassen zu werden. Wie das Landgericht Kassel bestätigte, wurde das zwischenzeitlich ruhend gestellte Verfahren um eine vorzeitige Haftentlassung zum Jahresende 2025 durch ihn und seine Verteidigung wieder aufgerufen. Zuvor hatte der "Hessische Rundfunk" (hr) über das Thema berichtet.
Im August 2025 war bekanntgeworden, dass der in Kassel einsitzende Meiwes erneut einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt und die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts ein Prüfungsverfahren im Hinblick auf eine bedingte Entlassung eingeleitet hatte. Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte es nach Einholung eines Prognosegutachtens einen gemeinsamen Anhörungstermin mit Meiwes, einem psychiatrischen Sachverständigen, der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger gegeben.
"Seinerzeit war der Vollstreckungsstand eingehend mit den Beteiligten erörtert worden und hatte der erfahrene psychiatrische Sachverständige eindeutige Empfehlungen zu einer weiteren Behandlung des Verurteilten und in diesem Zusammenhang stehenden Maßnahmen seitens des Vollzugs formuliert", erläuterte ein Sprecher des Landgerichts. Zum Inhalt dieser Empfehlungen äußerte er sich nicht.
Man sei damals übereingekommen, zunächst den weiteren Ablauf abwarten zu wollen, bis über ein weiteres Vorgehen entschieden werden soll. Das Verfahren war auf Betreiben von Meiwes und seinem Verteidiger zunächst bis Ende 2025 ruhend gestellt worden.













