
Hessen hebt Altersgrenze für Feuerwehrleute auf 67 an
n-tv
Ehrenamtliche Feuerwehrleute können freiwillig zwei Jahre länger Brände löschen. Kommunen bekommen im Kampf gegen Bürokratie mehr Freiheiten. Was hat der Landtag im Detail hierzu beschlossen?
Ehrenamtliche Feuerwehrleute können freiwillig zwei Jahre länger Brände löschen. Kommunen bekommen im Kampf gegen Bürokratie mehr Freiheiten. Was hat der Landtag im Detail hierzu beschlossen?
Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Altersgrenze für ehrenamtliche Feuerwehrleute in Hessen steigt von 65 auf 67 Jahre. Diese Neuregelung im Brand- und Katastrophenschutzgesetz hat der Landtag in Wiesbaden beschlossen. Die Verschiebung der Altersgrenze ist freiwillig. "Wir gehen damit mit der Zeit, stärken die Einsatzabteilungen", erklärte Innenminister Roman Poseck (CDU). Gut 2.400 Freiwilligen Feuerwehren gibt es in Hessen.
Zugleich verabschiedete der Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD das Kommunale Flexibilisierungsgesetz, abgekürzt "KommFlex". Dabei geht es um weniger Papier, schnellere Verfahren und kostengünstigere Lösungen für Gemeinden, Bürger und Unternehmen. Kommunen bekommen mehr Freiheiten.
Innenminister Poseck sprach von einem Meilenstein. "Dies ist ein echter Mehrwert für unsere Kommunen." Sie würden in herausfordernden Zeiten weiter gestärkt. Das Gesetz löse nicht alle Probleme, aber es sei ein wichtiger Baustein im Bürokratieabbau.
Städte, Gemeinde und Kreise können sich auf einen entsprechenden Antrag hin für bis zu vier Jahre von landesrechtlichen Standards befreien lassen und dadurch bürokratische Hürden abbauen.













