Hartz IV weicht dem Bürgergeld: Das soll sich jetzt ändern
Frankfurter Rundschau
Arbeitslosengeld II wird durch Bürgergeld ersetzt. Doch was genau sind die Unterschiede zwischen Bürgergeld und Hartz IV?
Frankfurt - In Deutschland ist Hartz 4 bald Geschichte. Das Bürgergeld soll das Arbeitslosengeld II ablösen. Doch was bedeutet das konkret für Bezieherinnen und Bezieher?
Bereits vor den Koalitionsverhandlungen war klar, dass das Bürgergeld die alten Leistungen ablösen wird. In den Ergebnissen der Sondierungen zwischen SPD, Grünen und FDP wurde damals festgehalten: „Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.“ Doch kann dies alles eingehalten werden?
Das Arbeitslosengeld II befand sich immer wieder im Kreuzfeuer von Kritikerinnen und Kritikern. Der Regelsatz von 449 Euro ab 2022 sei viel zu niedrig. Im Vergleich zum Vorjahr wurde er um gerade einmal drei Euro angehoben. Dieser Hartz-4-Satz reiche nicht für eine gesunde Ernährung. Auch das Sozialbündnis „aufRecht bestehen“ übte scharfe Kritik und betonte, dass gerade durch die Corona-Krise Hartz-4-Bezieher:innen noch tiefer in die Armut rutschen. Von den steigenden Energiepreisen ganz abgesehen.
Doch was unterscheidet das Bürgergeld von Hartz 4? Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien wird erneut betont, dass es zur Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert sein soll. Neu ist: Das Bürgergeld soll in den ersten beiden Bezugsjahren gewährt werden, ohne dass die Leistung auf das Vermögen oder die Größe der Wohnung angerechnet wird. Laut dpa wurde diese Prüfung bereits während der Corona-Krise ausgesetzt.
Weiterhin soll das Schonvermögen erhöht werden, sowie dessen Überprüfung vereinfacht und digitalisiert werden. Schonvermögen wird bei der Berechnung der Grundsicherung nicht berücksichtigt. Dazu zählt laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales: