
Hamburg setzt Gebührenregelung für verspätete Nachtflüge aus
n-tv
Bislang mussten Fluggesellschaften, deren Maschinen nach 23.00 Uhr in Hamburg starteten oder landeten, Gebühren zahlen. War dies vermeidbar, drohte ein Bußgeld. Damit ist jetzt erst einmal Schluss.
Hamburg (dpa/lno) - In Hamburg werden ab sofort wegen verspäteter Nachtflüge nach 23.00 Uhr keine Gebühren oder Ordnungsgelder mehr gegen die Airlines erhoben. Für die aus Lärmschutzgründen eingeführte Regelung fehle laut einem Hinweisbeschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg die Rechtsgrundlage, sagte Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) am Mittwoch. Für den Lärmschutz sei dies ein Rückschlag, da ein Druckmittel gegen die Fluggesellschaften zur Einhaltung des Nachtflugverbots wegfalle.
Zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm gilt am Airport Hamburg ein Nachtflugverbot zwischen 23.00 und 6.00 Uhr. Allerdings dürfen verspätete Flugzeuge auch zwischen 23.00 und 24.00 Uhr starten und landen, wenn die Verspätung nachweislich unvermeidbar war. Passagierflüge nach 24.00 Uhr sind nur mit einer Einzelausnahmegenehmigung der Fluglärmschutzbeauftragten erlaubt. Davon nicht betroffen sind medizinische Hilfsflüge, Notfälle und Flüge hoheitlicher Stellen wie der Polizei.
Für die Prüfung der Unvermeidbarkeit mussten Fluggesellschaften, deren Maschinen zwischen 23.00 Uhr und Mitternacht starteten oder landeten, bislang 500 Euro zahlen. Waren die Flüge vermeidbar, drohte ein Bußgeld.
