Glücksspielbehörde rechnet mit Hunderten Verfahren
n-tv
Seit 1. Juli bekämpft die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder illegales Zocken im Internet. Und sie ist direkt aktiv, geht gegen die ersten Anbieter bereits vor. Ein Unternehmen wehrt sich gegen Sperrandrohungen und verweist auf fehlende Rechtsurteile.
Die neue Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder erwartet künftig jährlich eine dreistellige Zahl von Verfahren gegen Anbieter illegalen Glücksspiels im Internet. Die ersten Schreiben an größere illegale Anbieter seien bereits versendet worden, teilte die Behörde in Halle mit. Priorität hätten besonders große und bekannte Anbieter, die stark werben.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Sachsen-Anhalt) hat zum 1. Juli die Verantwortung für die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels im Internet übernommen. Sie kann den Angaben zufolge Zwangsgelder von bis zu 500.000 Euro verhängen. Möglich sind zudem Zahlungsstopps an die Anbieter und Internet-Sperren.
Ein solches IP-Blocking-Verfahren laufe aktuell bereits. "Es sind Aufforderungsschreiben an die ersten Provider ergangen, dass die Internet-Seiten des größten Zweitlotterieanbieters Lottoland eingestellt werden müssen und gesperrt werden müssen", sagte GGL-Vorstand Schwanke. Das Unternehmen Lottoland und seine Tochtergesellschaft Lottohelden böten seit Jahren in Deutschland illegales Glücksspiel an. Viele Verbraucher glaubten, dass sie an Lotto teilnehmen. Das sei aber nicht der Fall. "Wenn sie bei Lottoland und Lottohelden spielen, dann wetten sie auf den Ausgang des Lottos des deutschen staatlichen Lotterieanbieters, der lizensiert ist", sagte Schwanke weiter. Die Quoten seien dabei undurchsichtig und Spieler könnten nicht sicher sein, an ihren Gewinn zu kommen. Trotz Verboten von Werbung und Zahlungsblockierungen seien die Seiten weiter abrufbar.