Gerichtshof für Menschenrechte erklärt Haft von Deniz Yücel für unrechtmäßig
Die Welt
Fast fünf Jahre brauchte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, um über die Beschwerde von WELT-Autor Deniz Yücel gegen seine Inhaftierung in der Türkei zu entscheiden. Das Gericht gibt ihm recht – enttäuscht Yücel aber auch in zentralen Punkten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der Klage von Deniz Yücel gegen seine Inhaftierung in der Türkei stattgegeben. Nach fast fünf Jahren entschieden die Richter zugunsten der Haftbeschwerde, die der WELT-Autor eingelegt hatte, nachdem ein Istanbuler Gericht im Februar 2017 Untersuchungshaft gegen ihn verfügt hatte. Die Staatsanwaltschaft warf ihm damals Terrorpropaganda und Volksverhetzung vor.
Der EGMR entschied nun, dass Yücels Inhaftierung unrechtmäßig war. „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte drei Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention fest“, heißt es in der Kurzfassung des Urteils, die am Dienstagmorgen veröffentlicht wurde. Yücels Inhaftierung habe gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf Entschädigung nach unrechtmäßiger Inhaftierung und das Recht auf Meinungsfreiheit verstoßen.