Gericht stuft Versammlungsverbot als unverhältnismäßig ein
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Eine sächsische Corona-Verordnung untersagt im April 2020 pauschal alle Versammlungen von Menschen. Dagegen klagt ein Mann, der seine Grundrechte verletzt sieht, und verliert zunächst. Das Bundesverwaltungsgericht gibt ihm nun recht.
Das völlige Verbot von Versammlungen zu Beginn der Corona-Pandemie im April 2020 war nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unverhältnismäßig. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig stufte die entsprechende Passage einer sächsischen Corona-Schutzverordnung als unwirksam ein. Der Verordnung zufolge waren Versammlungen nur mit Genehmigung zugelassen. Auch andere Bundesländer hatten damals Kundgebungen untersagt.
Die Versammlungsverbote durften zwar auf das Infektionsschutzgesetz gestützt werden, so das Gericht. Die Behörden durften auch davon ausgehen, dass andere Schutzmaßnahmen nicht gleich wirksam gewesen wären. "Dieser Zweck und die zu erwartende Zweckerreichung standen jedoch außer Verhältnis zur Schwere des Grundrechtseingriffs", heißt es in dem Urteil (Az.: BVerwG 3 CN 1.22).
Das komplette Verbot sei "ein schwerer Eingriff in die Versammlungsfreiheit" gewesen, so das Gericht. Dass die Verordnung Einzelgenehmigungen in Aussicht stellte, habe wenig geändert. Aus der Vorschrift sei nicht erkennbar gewesen, unter welchen Voraussetzungen Versammlungen trotz Pandemie vertretbar gewesen sein könnten. Die Landesregierung hätte dies regeln müssen, "um zumindest Versammlungen unter freiem Himmel mit begrenzter Teilnehmerzahl unter Beachtung von Schutzauflagen wieder möglich zu machen".
Themar (dpa/th) - Zwei Teenager sind in der Nähe von Themar (Landkreis Hildburghausen) mit einem Auto gegen einen Baum geprallt und dabei schwer verletzt worden. Der 17-jährige Autofahrer war am Montagnachmittag mit seinem 16-jährigen Mitfahrer abseits der Straße auf einem Waldweg unterwegs, als es zum Unfall kam, wie die Polizei am Dienstagmorgen mitteilte. Beide seien mit schweren Verletzungen in eine Klinik gebracht worden. Die Polizei ermittelt nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, da das Auto kein Kennzeichen hatte.
Bomlitz (dpa/lni) - Nach der körperlichen Auseinandersetzung zweier Autofahrer an einem Kreisel im Heidekreis sucht die Polizei jetzt einen der beiden Männer - und zwar einen Taxifahrer. Nach Angaben eines Zeugen soll der Unbekannte bereits am späten Freitagabend einen 60 Jahre alten Autofahrer lebensbedrohlich verletzt haben, teilte die Polizei mit. Zuvor waren die beiden Männer an dem Kreisel in Bomlitz in Streit geraten, der in die körperliche Auseinandersetzung mündete. Zu Details machten die Beamten zunächst keine Angaben.
Kamenz (dpa/sn) - Sachsens Tourismus hat wieder mehr Menschen einen Job geboten. Im Vorjahr waren in dieser Branche 63.600 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wie das sächsische Landesamt für Statistik am Dienstag mitteilte. Im Vergleich zu 2022 stieg die Beschäftigtenzahl um nahezu ein Prozent, und damit auf den dritthöchsten Stand nach 2018 und 2019.