
Gericht: Proteste vor geschlossener Moschee können andauern
n-tv
Sind es grundgesetzlich geschützte Versammlungen - oder nur Gebete? Die Stadt Frankfurt und eine Moschee sind unterschiedlicher Ansicht. Hessens höchstes Verwaltungsgericht verkündet einen Beschluss.
Sind es grundgesetzlich geschützte Versammlungen - oder nur Gebete? Die Stadt Frankfurt und eine Moschee sind unterschiedlicher Ansicht. Hessens höchstes Verwaltungsgericht verkündet einen Beschluss.
Frankfurt/Main/Kassel (dpa/lhe) - Im Streit um teils auch auf der Straße betende oder demonstrierende Muslime hat die Stadt Frankfurt eine Niederlage kassiert. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschied, "dass es sich bei den Protesten vor der Imam Ali Moschee in Frankfurt-Rödelheim um Versammlungen handelt, die den verfassungsrechtlichen Schutz der Versammlungsfreiheit genießen" (Az. 8 B 406/26). Das teilte das Gericht in Kassel mit.
Seit einiger Zeit versammeln sich immer wieder donnerstags und freitags Menschen auf dem Gehweg und auf Teilen der Straße vor der Moschee. Manche Anwohner und Autofahrer zeigen sich davon genervt.
2024 war der bundesweit aktive Verein Islamisches Zentrum Hamburg (IZH) von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verboten worden. Die Imam Ali Moschee in Rödelheim war Teil eines Frankfurter Vereins, der eine Teilorganisation des IZH war. Vor dieser finden nun die Treffen statt.
Warum ist es wichtig, ob es Versammlungen oder religiöse Treffen sind? Versammlungen sind im Grundgesetz durch die Versammlungsfreiheit besonders geschützt. Die Veranstaltungen vor der Moschee waren unter dem Motto "Religionsfreiheit verteidigen: Hände weg von unserer Moschee" angemeldet worden.













