Gericht erlaubt Vermietung bei berufsbedingter Abwesenheit
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München (dpa/lby) - Eine Stewardess hat sich vor Gericht das Recht erstritten, ihre selbst genutzte Eigentumswohnung in München während ihrer berufsbedingten Abwesenheitszeiten kurzzeitig an Touristen zu vermieten. Die Stadt München hatte ihr das untersagt, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gab der Berufung der Frau statt.
Wie das Gericht am Freitag mitteilte, hatte sie ihre Wohnung auf der Vermittlungsplattform Airbnb zur Vermietung angeboten. Darin sah die Landeshauptstadt eine unzulässige Zweckentfremdung von Wohnraum und ordnete an, das unverzüglich zu beenden. Das Verwaltungsgericht München bestätigte das Verbot. Der Verwaltungsgerichtshof dagegen gab der Berufung der Stewardess statt. Die schutzwürdigen Belange der Klägerin würden die öffentlichen Belange am Wohnraumerhalt überwiegen. Durch das Verbot stehe dem Wohnungsmarkt keine bisher zweckentfremdete Wohnung wieder zur Verfügung. Es führe nur dazu, dass die Wohnung über den gestatteten Vermietungszeitraum von acht Wochen hinaus unbewohnt leer stehen würde. Dieser Fall sei anders, als wenn "Personen eine nicht dauerhaft selbst bewohnte Wohnung zur Maximierung des Ertrags an einen ständig wechselnden Personenkreis wie zum Beispiel "Medizintouristen" vermieten". Gegen den Beschluss kann die Stadt Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragen.Altmannstein (dpa/lby) - Ein durch das riskante Verhalten eines anderen Autofahrers verursachter Unfall mit drei Autos in Oberbayern ist verhältnismäßig glimpflich ausgegangen. Die Fahrzeuge waren am Montag zusammengestoßen, nachdem mehrere Fahrer durch das Überholmanöver eines bisher Unbekannten zu Vollbremsungen gezwungen worden waren, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Der vierte Wagen kam dabei nicht mehr rechtzeitig zum Stehen und schob das Auto vor ihm in einen weiteren Wagen. Zwar wurde niemand verletzt, der Schaden wird aber auf mehrere Tausend Euro geschätzt. Der überholende Wagen setzte seine Fahrt fort, die Polizei bittet um Hinweise auf ihn oder den überholten Lastwagen.
Bützow (dpa/mv) - Bei einem Wild-Unfall auf der Landstraße 13 bei Bützow (Landkreis Rostock) sind ein Motorradfahrer und seine Beifahrerin verletzt worden. Wie die Polizei am Dienstagmorgen mitteilte, waren der 51-jährige Leichtkraftradfahrer und seine Beifahrerin auf der L13 unterwegs, als plötzlich ein Reh die Straße überquerte. Es kam zu einer Kollision, wodurch der 51-Jährige die Kontrolle über sein Motorrad verlor. Dabei wurde er schwer verletzt; seine 34-jährige Beifahrerin zog sich leichte Verletzungen zu. Beide seien ins Krankenhaus gebracht worden. Das Reh starb.
Chemnitz (dpa/sn) - Im Tarifstreit mit der City-Bahn Chemnitz ist die Lokführergewerkschaft GDL auch in zweiter Instanz vor Gericht unterlegen. Das Landesarbeitsgericht habe das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 29. Mai in wesentlichen Teilen bestätigt, teilte eine Gerichtssprecherin am Montagabend mit. In dem Rechtsstreit geht es um die Mitwirkung der Gewerkschaft an einem Notdienstplan während der Streiks, um den Schülerverkehr zu sichern.