
Gerangel bei AfD im Nordosten geht weiter
n-tv
Nicht nur in der Partei, auch in der AfD-Fraktion im Schweriner Landtag herrscht Unruhe. Landeschef Schult will den Fraktionschef abwählen lassen. Was das alles für den anstehenden Wahlkampf bedeutet.
Nicht nur in der Partei, auch in der AfD-Fraktion im Schweriner Landtag herrscht Unruhe. Landeschef Schult will den Fraktionschef abwählen lassen. Was das alles für den anstehenden Wahlkampf bedeutet.
Schwerin (dpa/mv) - In der AfD in Mecklenburg-Vorpommern rumort es – jetzt auch in der Landtagsfraktion. In einer heutigen Sondersitzung (10.00 Uhr) könnte Fraktionschef Nikolaus Kramer abgewählt werden. 5 der 13 Fraktionsmitglieder hatten die Sondersitzung am vergangenen Mittwoch beantragt, der Antrag liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Als einziger Tagesordnungspunkt ist darin die Abberufung von Kramer genannt.
Zu den Antragstellern gehört der AfD-Landesvorsitzende Enrico Schult. Er ist zugleich Spitzenkandidat für die Landtagswahl im Herbst. Die übrigen Antragsteller sind der Parlamentarische Geschäftsführer der Landtagsfraktion, Thore Stein, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jan-Phillip Tadsen sowie die Fraktionsmitglieder Paul-Joachim Timm und Martin Schmidt. Alle fünf sind auch Mitglieder des AfD-Landesvorstands und stehen auf der Landesliste zur Landtagswahl.
In dem Antrag heißt es: "Wir stehen vor einer entscheidenden Wahl im kommenden Herbst und müssen alle Weichen auf Erfolg stellen. Dazu gehört auch die Fokussierung auf die beiden von der Landespartei bestimmten Spitzenkandidaten." Während Schult die Landesliste führt, kandidiert der Co-AfD-Landesvorsitzende Leif-Erik Holm für das Amt des Ministerpräsidenten. In dem Antrag heißt es, es sei folgerichtig, den Fraktionsvorsitz für die verbleibenden fünf Monate dieser Legislatur auf Schult zu übertragen.
Um Kramer abzuwählen, ist nach Angaben der Fraktion eine Zweidrittelmehrheit nötig. Der Fraktionschef selbst hatte gelassen auf den Antrag reagiert. "Ich bin zuversichtlich, dass mir die Fraktion in der nächsten Woche abermals das Vertrauen ausspricht", sagte Kramer. Ein solcher Antrag sei laut Geschäftsordnung zulässig. Er bezweifle aber, dass dies die nötige Ruhe und Fokussierung in die Landtagswahlkampagne bringe.













