Gefährliche Urlaubs-Mitbringsel: Diese Souvenirs können Sie in den Knast bringen
RTL
Tiere, Pflanzen, Steine, Sand - im Urlaub gibt es so viele Dinge, die man gerne mitnehmen würde. Doch nicht jedes Souvenir kommt so einfach durch den Zoll.
So eine schöne Muschel! Und diese Blume – so hübsch. Ach, den Stein nehme ich auch noch mit… Ja, wenn wir in fernen Ländern im Urlaub sind, wollen wir natürlich richtig viele Erinnerungen sammeln. Wenn möglich, nicht nur in Gedanken, sondern in handfester Form. Da wandern Muscheln, Pflanzen und Co. gern mal mit in den Koffer, doch das kann ganz schön teuer werden! Wir verraten Ihnen, welche Souvenirs der Zoll gar nicht gerne in Ihrem Gepäck sieht.
Er habe nicht gewusst, dass er eine Straftat begehe! Mit diesen Worten versucht der Brite Jim Fitton seinem Todesurteil zu entgehen. Wie der Fernsehsender "Sky News" auf seiner Website berichtet, war der 66-Jährige im Irak auf einem Archäologie-Trip gewesen und habe von dort mehrere Steine und eine Tonscherbe mit nach Hause nehmen wollen. Doch am Flughafen in Baghdad folgt dann der Schock. Die Steine und Scherben sind historische Artefakte, Fitton habe sich damit des Antiquitätenschmuggels schuldig gemacht. Im Irak bedeutet das im schlimmsten Fall die Todesstrafe.
Wenn einem Archäologen schon solch ein Fehltritt passieren kann, wie hoch ist dann erst die Chance, dass ein Durchschnittsurlauber aus Versehen das "falsche Souvenir" mitgehen lässt?
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Damit jeder Urlauber nicht nur beruhigt IN den, sondern auch beruhigt AUS dem Urlaub kommen kann, haben die deutsche Zollverwaltung und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) 2019 die gemeinsame Website "artenschutz-online.de" gestartet. Auf der können Urlauber ihr Reiseland nachschlagen und eine Liste aller Tiere, Pflanzen, Steine und Erzeugnisse gezeigt bekommen, die sie unter keinen Umständen einführen sollten. Darunter fällt nicht nur die Einfuhr dieser Pflanzen und Tieren selbst – zum Beispiel eine Vogelspinne aus Mexiko – sondern auch Souvenirs, die aus Teilen davon bestehen – zum Beispiel ein Ring aus Elfenbein oder eine Handtasche aus Schlangenleder.
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Diese Tiere und Pflanzen sind laut dem deutschen Zoll am häufigsten bei deutschen Urlaubern im Gepäck zu finden und dürfen nur mit einem "artenschutzrechtlichen Dokument" eingeführt werden:
Auch wenn in Deutschland niemand dafür umgebracht wird, wenn er ein historisches Artefakt aus dem Urlaub mitbringt, drohen auch hierzulande Konsequenzen für den unwissenden Schmuggler. Laut "artenschutz-online.de" werden die Souvenirs beschlagnahmt und für jedes illegale Souvenir gebe es ein Bußgeld von mehreren hundert Euro, manchmal auch mehr. Außerdem werde ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.