
Finanzielle Vorsorge leicht gemacht: so erteilen Sie eine Bank- und Kontovollmacht
Frankfurter Rundschau
Mit Bank- und Kontovollmacht können Sie Ihre Finanzangelegenheiten bei Bedarf delegieren. Vollmachtsarten im Überblick und Hinweise zur Erteilung.
Man kann Vollmachten entweder für alle Bankgeschäfte (Bankvollmacht) oder nur für ein bestimmtes Konto (Kontovollmacht) ausstellen. Diese Vollmachten unterscheiden sich von der allgemeinen Vorsorgevollmacht, die nicht nur Bankgeschäfte, sondern alle Lebensbereiche des Vollmachtgebers abdeckt, wie etwa die Vertretung bei Behörden, Ärzten oder in Wohnangelegenheiten.
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