
Festbetrag für Anwohner von Öko-Energieanlagen in MV
n-tv
Nach Kritik im Landtag ändert das rot-rote Regierungslager den Entwurf des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes noch einmal ab. Wie Anwohner von Wind- und Solaranlagen entschädigt werden sollen.
Nach Kritik im Landtag ändert das rot-rote Regierungslager den Entwurf des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes noch einmal ab. Wie Anwohner von Wind- und Solaranlagen entschädigt werden sollen.
Schwerin (dpa/mv) - Mecklenburg-Vorpommern schwenkt bei der Entschädigung von Bürgern und Gemeinden für Windräder und Solaranlagen vor ihrer Haustür um. Sie sollen nun Festbeträge bekommen und nicht, wie zunächst geplant, eine Beteiligung nach erzeugtem Strom.
Vorgesehen ist nun, dass Gemeinden und Bürger jeweils 5.000 Euro je installierter Megawattstunde Windkraft und jeweils 2.500 Euro je installierter Megawattstunde Solar pro Jahr von den Erzeugern bekommen, wie der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Julian Barlen, sagte. Betroffen sei neu installierte Leitung, die nach Inkrafttreten des Gesetzes genehmigt wird.
Bisher war eine Beteiligung abhängig von der Menge des erzeugten Stroms vorgesehen. Das sei in der Expertenanhörung zum neuen Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz im Landtag aber kritisiert worden, berichtete Barlen. Die Abrechnung nach produzierten Kilowattstunden sei als zu kompliziert und für die Bürger und Gemeinden im Voraus als kaum berechenbar kritisiert worden.
Deshalb änderten nun die Regierungsfraktionen von SPD und Die Linke den Gesetzentwurf auf den letzten Metern. Damit zeige man, dass man zuhöre und bei Bedarf verbessere, so Barlen. "Nicht ideologisch, sondern pragmatisch."













