
Fan des 1. FC Köln muss für 18 Monate ins Gefängnis
Die Welt
Im Herbst war es in Nizza zu schweren Krawallen gekommen. Fans des 1. FC Köln und des gastgebenden Klubs hatten sich schwerste Ausschreitungen geliefert. Nun ist ein erstes Urteil gegen einen Hooligan und Familienvater gefallen.
Gut vier Monate nach den Fußball-Krawallen von Nizza ist ein Fan des Bundesligisten 1. FC Köln wegen schwerem Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. In ihrer Urteilsbegründung am Mittwoch vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach attestierte die Richterin dem 36 Jahre alten und geständigen Angeklagten zwar „glaubhafte Reue“, äußerte aber Zweifel an dessen Beteuerung, sich „von der Szene gelöst“ zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht blieb nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung gefordert hatte. Die langjährige Szenezugehörigkeit und die Vorstrafen des Gerüstbauers aus Bergisch Gladbach wirkten sich negativ auf das Strafmaß aus. Auf diversen vor Gericht gezeigten Videos war der Familienvater, der in den vergangenen 113 Tagen in U-Haft saß, bei einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem Nizza-Fan auf der Tribüne im Stadion von Nizza zu sehen.
