Ermittlungen nach Verunreinigung im Industriehafen Lubmin
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Lubmin (dpa/mv) - Nach einer Verunreinigung des Wassers im Industriehafen von Lubmin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) ermittelt die Wasserschutzpolizei. Am Samstagvormittag hatte ein Lotse einen etwa 100 Meter langen Film einer mutmaßlich ölhaltigen Flüssigkeit auf der Wasseroberfläche bemerkt, wie die Polizei am Abend mitteilte. Die Wasserschutzpolizei stellte daraufhin einen etwa 20 Quadratmeter großen grauen Schleier auf dem Wasser fest, der sich immer weiter verflüchtigte. Die hinzugezogene Werksfeuerwehr der Energiewerke Nord schätzte die Flüssigkeit als "nicht bekämpfungswürdig" ein, wie die Polizei mitteilte. Die Ermittlungen dauern an.
Altmannstein (dpa/lby) - Ein durch das riskante Verhalten eines anderen Autofahrers verursachter Unfall mit drei Autos in Oberbayern ist verhältnismäßig glimpflich ausgegangen. Die Fahrzeuge waren am Montag zusammengestoßen, nachdem mehrere Fahrer durch das Überholmanöver eines bisher Unbekannten zu Vollbremsungen gezwungen worden waren, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Der vierte Wagen kam dabei nicht mehr rechtzeitig zum Stehen und schob das Auto vor ihm in einen weiteren Wagen. Zwar wurde niemand verletzt, der Schaden wird aber auf mehrere Tausend Euro geschätzt. Der überholende Wagen setzte seine Fahrt fort, die Polizei bittet um Hinweise auf ihn oder den überholten Lastwagen.
Bützow (dpa/mv) - Bei einem Wild-Unfall auf der Landstraße 13 bei Bützow (Landkreis Rostock) sind ein Motorradfahrer und seine Beifahrerin verletzt worden. Wie die Polizei am Dienstagmorgen mitteilte, waren der 51-jährige Leichtkraftradfahrer und seine Beifahrerin auf der L13 unterwegs, als plötzlich ein Reh die Straße überquerte. Es kam zu einer Kollision, wodurch der 51-Jährige die Kontrolle über sein Motorrad verlor. Dabei wurde er schwer verletzt; seine 34-jährige Beifahrerin zog sich leichte Verletzungen zu. Beide seien ins Krankenhaus gebracht worden. Das Reh starb.
Chemnitz (dpa/sn) - Im Tarifstreit mit der City-Bahn Chemnitz ist die Lokführergewerkschaft GDL auch in zweiter Instanz vor Gericht unterlegen. Das Landesarbeitsgericht habe das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 29. Mai in wesentlichen Teilen bestätigt, teilte eine Gerichtssprecherin am Montagabend mit. In dem Rechtsstreit geht es um die Mitwirkung der Gewerkschaft an einem Notdienstplan während der Streiks, um den Schülerverkehr zu sichern.