
Einreiseverbot nach Guantánamo-Haft vor Gericht
n-tv
Nach 14 Jahren in einem US-Gefangenenlager streitet ein Mann vor Gericht um ein Einreiseverbot nach Deutschland. Die Stadt sieht Terrorgefahr, die Behörden bewerten das unterschiedlich.
Nach 14 Jahren in einem US-Gefangenenlager streitet ein Mann vor Gericht um ein Einreiseverbot nach Deutschland. Die Stadt sieht Terrorgefahr, die Behörden bewerten das unterschiedlich.
Münster (dpa/lnw) - Rechtskräftig verurteilt wurde der Mann, weil er den deutschen Staat um Sozialleistungen betrogen hatte. Im Jahr 2000 reiste er aus Deutschland aus. Jahre später aber erteilte die Stadt Duisburg für weitere 20 Jahre ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Ging es zur Jahrtausendwende nur um den Sozialbetrug argumentierte die Stadt jetzt mit Terrorgefahr, denn der Mann saß von August 2002 bis 2016 im US-Gefangenenlager Guantánamo.
Um diese unterschiedlichen Begründungen für das Aufenthalts- und Einreiseverbot geht es jetzt am Montag (10.00 Uhr) vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Kläger hatte in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Recht bekommen. Das Gericht verpflichtete die Stadt im Jahr 2023, die lange Befristung aufzuheben. Begründung: Im Jahr 2000 sei es nur um den Sozialleistungsbetrug gegangen. Die von der Stadt angeführte Terrorgefahr müsse außen vor bleiben, hatten die Richter in der Vorinstanz entschieden. Die Stadt ging daraufhin in Berufung.
Beim Blick in das Urteil des Verwaltungsgerichts wird klar, dass auch die Behörden die Rolle des Mannes unterschiedlich bewerten. Die Stadt hatte ihre Ordnungsverfügung im Jahr 2022 auf Aussagen des US-Justizministeriums gestützt und das Aufenthaltsverbot für die Dauer von 20 Jahre ausgesprochen.
Das Verwaltungsgericht hatte beim Bundeskriminalamt (BKA) nachgefragt und die Auskunft erhalten, dass von dem Mann keine Gefahr ausgehe. Auch habe das BKA keine Erkenntnisse darüber, dass der Kläger nach seiner Entlassung aus dem US-Gefangenenlager noch Ideologien des globalen Islamismus verbreitet habe oder in den vergangenen 20 Jahren in der islamistischen Szene in Deutschland aktiv gewesen sei.













