
Die Filmbewertungsstelle hört auf – Besonders wertvoll
Frankfurter Rundschau
Die Filmbewertungsstelle hört auf
Was wäre das deutsche Kino ohne seine Filmförderung? Man kann sich die Zeit vor dem am 22. Dezember 1967 erlassenen „Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films“ kaum vorstellen. Nur ganz wenige Produktionen könnten sich allein aus Ticketpreisen finanzieren, und die wenigen, denen das gelänge wie aktuell „Das Kanu des Manitu“ mit seinen mehr als fünf Millionen Besucherinnen und Besuchern, beantragen zur Sicherheit auch erst einmal Filmförderung.




