
Demo-Verbote zu Nakba-Gedenktagen gerechtfertigt?
n-tv
Der Nahost-Konflikt sorgt auch auf Berlins Straßen für emotionale Demonstrationen. Bei Kundgebungen zum Nakba-Gedenktag befürchtet die Polizei Ausschreitungen. Durfte sie diese deshalb verbieten?
Der Nahost-Konflikt sorgt auch auf Berlins Straßen für emotionale Demonstrationen. Bei Kundgebungen zum Nakba-Gedenktag befürchtet die Polizei Ausschreitungen. Durfte sie diese deshalb verbieten?
Berlin (dpa/bb) - Das Verwaltungsgericht Berlin überprüft, ob Verbote der Polizei von Versammlungen zum palästinensischen Gedenktag Nakba in den Jahren 2022 und 2023 rechtmäßig waren. Die Versammlungsbehörde begründete ihre Entscheidung seinerzeit damit, es bestehe die Gefahr, dass es zu volksverhetzenden und antisemitischen Parolen, Gewaltausbrüchen und Gewaltverherrlichung komme. Die Polizei verwies dabei auf Erfahrungen bei vergleichbaren Kundgebungen.
Die Kläger hatten unterschiedliche Versammlungen geplant. Im Mai 2022 ging es zunächst um zwei Kundgebungen mit jeweils rund 50 Menschen auf dem Oranienplatz in Berlin-Kreuzberg wenige Tage vor dem Nakba-Gedenktag am 15. Mai. Am Gedenktag selbst war eine Demonstration mit 1.000 bis 2.000 Menschen durch Kreuzberg zum Hermannplatz in Neukölln geplant.
Sämtliche Veranstaltungen wurden untersagt. Die Entscheidungen wurden damals im Eilverfahren vom Berliner Verwaltungsgericht und der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, bestätigt.
Das war aus Sicht der Kläger rechtswidrig. Um die Versammlungsverbote gründlich überprüfen zu lassen, legte der Veranstalter später Klage ein. Bei der mündlichen Verhandlung darüber machte der Vorsitzende Richter Jens Tegtmeier deutlich, dass sich die Kammer "die Freiheit nehme", anders als im Eilverfahren zu entscheiden, wenn dies angebracht sei. Ein Urteil in allen Fällen wird noch am selben Tag erwartet.













