
Debatte um Mitarbeiter-Obergrenze im Parlament
n-tv
Wie viele Mitarbeiter dürfen Abgeordnete künftig beschäftigen? Im Landtag von Sachsen-Anhalt wird über neue Regeln gegen Scheinbeschäftigungen und für mehr Transparenz beraten.
Wie viele Mitarbeiter dürfen Abgeordnete künftig beschäftigen? Im Landtag von Sachsen-Anhalt wird über neue Regeln gegen Scheinbeschäftigungen und für mehr Transparenz beraten.
Magdeburg (dpa/sa) - Zur Eindämmung von Vetternwirtschaft ziehen die Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt weitere Regelungen in Betracht. Neben dem Ausschluss von sogenannten Überkreuzbeschäftigungen wird auch über eine Höchstzahl von Mitarbeitern bei Abgeordneten sowie eine Veröffentlichungspflicht der Namen der Mitarbeiter diskutiert, wie Vertreter der Landtagsfraktionen in Magdeburg deutlich machten.
Mit einer Änderung des Abgeordnetengesetzes sollen sogenannte Überkreuzbeschäftigungen verhindert werden, also dass Abgeordnete Familienangehörige anderer Abgeordneter bei sich anstellen. Die Mitarbeiter sollen künftig angeben müssen, ob sie mit einem Mitglied des Landtags verwandt oder verschwägert sind. Insbesondere bei der AfD waren zuletzt mehrere Fälle bekanntgeworden, in denen Familienangehörige von AfD-Politikern bei anderen AfD-Abgeordneten beschäftigt worden sind.
"Es ist schon ganz erstaunlich, wie hier mit Steuergeldern umgegangen wird", sagte FDP-Fraktionschef Andreas Silbersack. Die AfD werfe anderen Parteien häufig Selbstbedienung vor, würde diese jedoch selbst praktizieren.
Die Grünen-Abgeordnete Susan Sziborra-Seidlitz sagte, die Tricksereien müssten ein Ende haben. "Öffentliche Mittel sind kein Selbstbedienungsladen." Nötig sei ein transparenter Umgang mit Steuergeldern.













