
Bundestag stimmt für Stärkung des Verfassungsgerichts
n-tv
Vorgaben zur Struktur und Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts werden ins Grundgesetz aufgenommen. Darauf kann sich der Bundestag verständigen. So will man künftig Blockaden von Gerichten wie in Polen oder Ungarn vermeiden.
Der Bundestag hat zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts einer Grundgesetzänderung zugestimmt. Zentrale Vorgaben zur Struktur und Arbeitsweise des Gerichts werden ins Grundgesetz aufgenommen. Das beschloss der Bundestag mit den Stimmen von SPD, Union, Grünen, FDP und der Gruppe Die Linke. Mit dem Schritt soll das Gericht stärker vor politischen Einflussnahmen geschützt werden, wie es sie beispielsweise in Polen oder Ungarn gegeben hat.
600 Abgeordnete stimmten nach den Worten von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) dafür, 69 Abgeordnete votierten dagegen. Damit wurde die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht.
Die Reform sei notwendig, um kein Einfallstor für die Feinde der Demokratie offenzulassen, betonte Bundesinnenministerin Nancy Faeser in der abschließenden Debatte. Die SPD-Politikerin erinnerte an die gescheiterte Weimarer Demokratie. Sie sagte, dies sei damals ein Scheitern gewesen, "das nicht zuletzt ein Scheitern der Demokratinnen und Demokraten war, weil sie es versäumt haben, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um ihre Demokratie zu schützen und zu verteidigen, weil sie ihre Institutionen nicht robust gegen Angriffe aufgestellt haben".
