
Bundesgerichtshof fällt wegweisendes Urteil zu Cum-Ex-Deals
Frankfurter Rundschau
Jahrelang führten Investoren, Aktienhändler und Banken den Fiskus an der Nase herum – und ließen sich Steuermilliarden erstatten. Jetzt hat der BGH entschieden
Frankfurt – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch (28.07.22021) erstmals rechtskräftig entschieden: Die Cum-Ex-Geschäfte von Investoren und Banken waren strafbare Steuerhinterziehung. Gelder, die aus den illegalen Geschäften bezogen wurden, sind an die Staatskasse zu überweisen. Das Grundsatzurteil des höchsten deutschen Strafgerichts ist richtungsweisend, denn vor den Landgerichten sind noch zahlreiche Strafprozesse anhängig, in denen es insgesamt um Milliardensummen geht. Mit dem jetzigen Urteil wurden zwei britische Aktienhändler rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt. Zusätzlich muss einer der beiden seine erzielten Gewinne von 14 Millionen Euro an den Fiskus zahlen. Aber auch die beteiligte Hamburger Privatbank Warburg muss 176 Millionen Euro an die Staatskasse abführen. Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Aktienpakete kurz vor dem Stichtag der Dividendenzahlung unter mehreren Beteiligten hin und her verschoben. Bei der Dividendenausschüttung wird automatisch eine Kapitalertragssteuer von 25 Prozent an die Finanzämter überwiesen. Die Steuer wird aber auf Antrag und unter Vorlage einer Bescheinigung von den Finanzbehörden wieder zurückerstattet. Durch das rotierende System wurde jedoch einmal gezahlte Kapitalertragssteuer vielfach zurückgezahlt. Die Gewinne teilten sich die Beteiligten. Die Geschäfte liefen über Jahre und wurden erst 2012 wirksam gestoppt. Gegen zahlreiche Banken und Anwälte wird ermittelt.More Related News
