
Brandenburg beschließt Gesetz gegen Wildwuchs von Windrädern
n-tv
Zum Ausbau der Windkraft sind in Brandenburg für Windräder bestimmte Gebiete vorgesehen. Nicht überall ist die Planung dafür schon fertig. Mit einem Moratorium will das Land den Bau besser steuern.
Zum Ausbau der Windkraft sind in Brandenburg für Windräder bestimmte Gebiete vorgesehen. Nicht überall ist die Planung dafür schon fertig. Mit einem Moratorium will das Land den Bau besser steuern.
Potsdam (dpa/bb) - Für knapp ein Jahr erlaubt Brandenburg die Entscheidung für neue Windräder im Kampf gegen einen Wildwuchs nur in vorgesehenen Windkraftgebieten. Der Landtag stimmte mit der Mehrheit von SPD und CDU für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Bis Ende Januar 2027 sind damit Entscheidungen über neue Anlagen untersagt, wenn der Standort außerhalb geplanter Windenergiegebiete liegt. In manchen Regionen können derzeit Windräder auch außerhalb dieser Gebiete entstehen, weil die Planung nicht fertig ist.
Nach Vorgaben des Bundes müssen die Länder bis 2032 mindestens zwei Prozent ihrer Fläche für Windenergie an Land bereitstellen, indem sie Vorranggebiete für Windräder ausweisen. Dafür werden die Regionalpläne überarbeitet. In Brandenburg sind diese Pläne in den Regionen Uckermark-Barnim und Havelland-Fläming zwar schon fertig, aber in Lausitz-Spreewald, Oderland-Spree und Prignitz-Oberhavel noch nicht. Deshalb soll verhindert werden, dass nun zu viele Windräder ungesteuert gebaut werden.
Die Windkraft ist in vielen betroffenen Gemeinden sehr umstritten. Wirtschaftsminister Daniel Keller (SPD) warb für das Moratorium. "Wir müssen jetzt auch steuern - und steuern heißt nicht, wir wollen erneuerbare Energien ausbremsen", sagte Keller. Die Windräder sollten vor allem dort entstehen, "wo wir den Strom auch gesichert abnehmen können". Infrastrukturminister Detlef Tabbert (parteilos) sagte, der Ausbau der Windenergie müsse in Einklang mit der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger stehen.
Das Moratorium - ein Aufschub - war zunächst von SPD und BSW geplant. Die gemeinsame Koalition platzte jedoch im Januar. Daraufhin legte die SPD die Pläne allein vor und änderte sie mit der CDU. Die Regelung gilt nun anders als mit dem BSW geplant nicht mehr rückwirkend. Das stößt auf Kritik der Opposition. Das BSW stimmte für einen alternativen Antrag der AfD, der ebenso scheiterte wie ein eigener Vorschlag des BSW.













